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Hi, ich bin die Steuertusse.

Mich nerven Steuern. Umsatzsteuer hier und ElsterOnline da. Lauter Fachbegriffe und kein Anfänger blickt durch.

Auf meiner Webseite möchte ich dir deshalb helfen, einen Überblick über den Steuer-Dschungel zu bekommen. Einfach erklärt. Ohne Bullshit-Bingo. So, dass jede Tusse es versteht. ;-)

Mein Ziel: Du sollst deine wertvolle Zeit nicht mit Google-Recherchen nach Steuerfragen verschwenden, sondern dich um dein Leben, dein Business und deine Familie kümmern.

Achtung: Ich baue gerade um. Daher ist meine Webseite aktuell nicht ganz erreichbar. Ich bin aber bald wieder für euch da!

In der Zwischenzeit schau doch mal auf einer meiner Partnerseiten vorbei: Sketchnotes

Umsatzssteuer

Die Umsatzsteuer wird auf alle verkauften Waren oder Dienstleistungen erhoben. Wenn du als Unternehmer etwas Verkaufst, musst du auf die Ware oder die Dienstleistung eine Umsatzsteuer berechnen. Die Umsatzsteuer musst du dann auch auf der Rechnung ausweisen. Die eingenommene Umsatzssteuer musst du an das Finanzamt weiterleiten. Für die Buchhaltung ist die Umsatzsteuer also zunächst einmal ein Durchlaufposten.

Als Kleinunternehmer kannst du dich von der Pflicht, die Umsatzsteuer zu erheben, befreien lassen. Das geht dann, wenn dein jährlicher Umsatz 17.500 EUR nicht übersteigt. Dazu sind auch Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte und andere Freiberufler, vornehmlich aus den medizinischen Berufen, von der Umsatzsteuer befreit. In Deutschland gibt es derzeit zwei Umsatzsteuersätze: Einen normalen von 19% und einen ermäßigten von 7%, der zum Beispiel auf Lebensmittel erhoben wird.

Umsatzsteuervoranmeldung

Wenn du als Unternehmer Umsatzsteuer eingenommen hast, musst du sie auch an das Finanzamt weiterleiten. Dazu dient die Umsatzsteuervoranmeldung. In der Voranmeldung gibst du deinen Umsatz an und wieviel Umsatzsteuer du zu welchem Satz eingenommen hast. Bei der Voranmeldung gibst du auch Spezialfälle zur Umsatzsteuer an, zum Beispiel wenn sich dein Kunde im Ausland befindet und dieser dann umsatssteuerpflichtig ist.

In der Umsatzsteuervoranmeldung kannst du auch die von dir gezahlte Vorsteuer abziehen. Dadurch verringert sich der Zahlbetrag. Wenn die gezahlte Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer, dann wird dir sogar die Differenz erstattet. Das kommt bei einigen Spezialfällen zur Umsatzbesteuerung vor oder wenn du dein Unternehmen gerade erst gegründet hast und mehr investierst, als du einnimmst. Die Voranmeldung muss im Regelfall monatlich zu jedem 10. des Monats über ElsterOnline eingereicht und die geschuldete Umsatzssteuer überwiesen sein. Man kann aber auch beantragen, dass die Voranmeldung nur vierteljährlich abgegeben werden muss.

Wenn du nur einen geringen Umsatz bis 500 000 EUR erreichst, kannst du beantragen, dass die Umsatzsteuer nach der sogenannten Ist-Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten, abführst. Das heißt, dass du nur die Umsatzsteuer bezahlst, die du tatsächlich eingenommen hast. Demgegenüber steht die Soll-Versteuerung nach vereinbarten Entgelten. Hier muss die Steuer bereits abgeführt werden, wenn die Leistung erbracht ist, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Die endgültige Festsetzung der zur zahlenden Umsatssteuer erfolgt dann in der Umsatzsteuererklärung.

Vorsteuer

Die Vorsteuer ist das, was für den "Normalsterblichen" die Mehrwertssteuer ist. Sie wird auf nahezu alle Produkte und Dienstleistungen erhoben, so wie du als Unternehmer die Steuer als Umsatzssteuer auf deine Produkte und Dienstleistungen im Regelfall erheben musst. Als Unternehmer hast du aber den Vorteil, dass du die Mehrwehrtsteuer auf alle Waren oder Dienstleistungen, die du im Rahmen deiner unternehmerischen Tätigkeit eingekauft hast, als Vorsteuer von der Umsatzsteuer abziehen kannst. Dies tust du bei der Umsatzsteuervoranmeldung und bei der Umsatzssteuererklärung. Auch die Vorsteuer ist wie die Umsatzsteuer bei der Buchhaltung ein Durchlaufposten.